Ablassbrief

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Ein Ablassbrief dient um Ablassen zu verbriefen.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Möchte man etwas ablassen, wie zum Beispiel Öl aus einem Motor, oder auch einfach nur von etwas ablassen muss man einen Ablassbrief von der Katholischen Kirche beantragen. In diesen muss der Ablass formell eingetragen und der Brief an Gott*in geschickt werden. Erst dann darf mit dem Ablass fortgefahren werden.[1]

Service[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ablassbrief jetzt herunterladen und ausdrucken

Die Antiklopedia stellt ihren Benutzern kostenlose Ablassbriefe (zum selber Ausdrucken) zur Verfügung. Die hier verfügbaren Exemplare unterscheiden sich nur unwesentlich von den originalen der katholischen Kirche und werden daher von den meisten bearbeitenden Aposteln akzeptiert.

Der Ablassbrief ist wie folgt auszufüllen:

Beispiel
Ablassen von Urin
aus meinem Hund
in den Nachbarsgarten.
Währenddessen werde ich „Lieber Gott, lass es den Nachbar nicht bemerken” beten
und beschämt vor mich hin singen

Das maximal zulässige Volumen beträgt in der Regel 500 Liter. Ausnahmen sind im 32. Gebot aufgelistet.

Es werden in der Regel keine Anlagen mit eingereicht:

  • Die Vollmacht besitzt einzig und alleine Gott*in selbst.
  • Ein Glaubensbekenntnis ist den meisten zu umständlich.
  • Viele besitzen keinen Heiligenschein.
  • Die Rücksendekosten für das Autogramm sind exorbitant teuer.

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Es sollen sich schon einige Menschen eine Blasenentzündung geholt haben, weil die Antwort nicht rechtzeitig ankam.