Uhrheberrecht

Aus Antiklopedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Uhrheberrecht fällt unter die Kategorie der Grundrechte. Inhaber eines Uhrheberrechts dürfen Uhren vom Grund aufheben. Üblicherweise erhält man ein Uhrheberrecht vom Uhrmacher oder von der GEMA.

Internationale Anwendung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • In Deutschland gilt das Uhrheberrecht auch für Kuckucksuhren.
  • In Nordkorea gibt es kein Uhrheberrecht – heruntergefallene Uhren müssen auf dem Boden liegen bleiben.
  • Im Weltraum bedarf es keines Uhrheberechts, da die Uhren auch von alleine emporschweben können.